ISG Personalmanagement GmbH
17.07.2025 •
Gruppenleiter, Teamleiter, Projektleiter
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ab sofort • Ref-Nr: 107.613
Gesucht wird eine Chefärztin bzw. ein Chefarzt für die allgemeine medizinische Versorgung in der Strafvollzugsverwaltung, wünschenswerterweise – aber nicht notwendig – aus dem internistischen Fach. Die österreichische Strafvollzugsverwaltung besteht aus der im Bundesministerium für Justiz angesiedelten obersten Vollzugsbehörde, der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen, sowie 29 Justizanstalten bzw. Forensisch-therapeutische Zentren, in denen rund 9.000 Inhaftierte bzw. untergebrachte Personen betreut werden. Zur medizinischen Versorgung der Inhaftierten und Untergebrachten stehen in jeder Justizanstalt bzw. jedem Forensisch-therapeutischen Zentrum eine Krankenabteilung und ferner österreichweit zwei Sonderkrankenanstalten zur Verfügung. Die chefärztlichen Tätigkeiten im Bundesministerium für Justiz (BMJ), Abteilung II 3, werden eigenverantwortlich zur Sicherstellung der fachgerechten medizinischen Versorgung im Vollzug ausgeübt, insbesondere durch eine Richtlinienkompetenz im allgemeinmedizinischen Bereich.
Chefärztin bzw. ChefarztDie Stelle des Chefarztes bzw. der Chefärztin für allgemeinmedizinische Angelegenheiten ist in der Kompetenzstelle Medizinische Versorgung der Abteilung II 3 (Vollzug und Betreuung) der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen des Bundesministeriums für Justiz eingebettet, in der auch ein:e Jurist:in, ein psychiatrisch-chefärztlicher, ein chefzahnärztlicher und ein chefpflegerischer Dienst sowie Referentinnen:Referenten tätig sind.
Weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten als Chefarzt bzw. Chefärztin in einer Aufsichtsfunktion mit Richtlinienkompetenz für den allgemeinmedizinischen Bereich sind verbunden mit den Vorteilen eines öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisses im BMJ.
Das erwartbare monatliche Entgelt beträgt für die ehestmöglich zu besetzende Stelle zumindest EUR 9.394,08 brutto (dies gilt bei einer Qualifikation als Facharzt:Fachärztin) und kann sich in jedem Fall von Beginn an durch anrechenbare Zeiten einer gleichwertigen Berufstätigkeit als Arzt:Ärztin erhöhen. Überdies erfolgt eine automatische Erhöhung des Entgelts alle zwei Jahre (bis zu einem Betrag von EUR 12.365,67 brutto).
Wertigkeit/Einstufung: Vertragsbedienstete:r mit Sondervertrag
Vertragsart: unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 31. August 2025
Referenz: 2025-0.215.756/1
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass der Bund bestrebt ist, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, sodass Frauen ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen werden. Gemäß § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Funktion gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungsfrist endet mit 31. August 2025
(Einlangen im Bundesministerium für Justiz)
Es ist von Vorteil, im Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktionen als geeignet erscheinen lassen und entsprechende Unterlagen der Bewerbung anzuschließen.
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